Dank unseres umfassenden Hygienekonzeptes und unserer zertifizierten Frischluftanlage können Sie in der Tonhalle mit einem sicheren Gefühl die Musik genießen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir an die Regelungen der Coronaschutzverordnung des Landes NRW gebunden sind, um deren Einhaltung und Mitwirkung wir Sie hiermit herzlich bitten. Um eine Veranstaltung besuchen zu können, ist bis 31.10. einer der 3 G-Nachweise und ab 1.11. einer der 2 G-Nachweise erforderlich:
Zusätzlich ist im ganzen Gebäude und auch am Sitzplatz ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Ausnahmen von dieser Regel erfragen Sie bitte bei unserem Foyerpersonal.
Bitte planen Sie für die Einlasskontrolle ausreichend Zeit ein. Die Tonhalle öffnet eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn. Besucherinnen und Besucher werden nur eingelassen, wenn sie folgende Nachweise vorlegen können:
1a) Impfpass oder Impfbescheinigung einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff. Zurzeit gelten als abgeschlossen eine Zweitimpfung mit den Vakzinen von Biontech, Moderna, AstraZeneca oder eine Erstimpfung mit dem Vakzin von Johnson & Johnson.
ODER
1b) Antikörper-Test, Nachweis eines positiven PCR-Tests oder schriftlicher Nachweis von einem zugelassenen Arzt/einer Ärztin zu einer überstandenen Corona-Infektion. Der “Genesen-Nachweis” muss mindestens 28 Tage alt und darf nicht älter als sechs Monate sein.
ODER
1c) Negatives SARS-CoV-2-Testergebnis als ausgedruckter oder digitaler Befund. Hierbei muss es sich um ein in der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung vorgesehenes Testverfahren handeln. Auf der Bestätigung muss der vollständige Name und das Geburtsdatum der getesteten Person vermerkt sein. Die Testung darf höchstens 48 Stunden zurückliegen. [Bitte beachten Sie, dass die Test-Option mit der Einführung der 2 G-Regel ab 1. November 2021 für Erwachsene entfallen wird. Die Test-Option gibt es dann nur noch für Schülerinnen und Schüler in den Schulferien.]
2) Eintrittskarte
3) Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild.
Wir sind dazu berechtigt, einem Gast den Einlass zum Veranstaltungsort zu verweigern oder einen Gast vom Veranstaltungsort zu verweisen, wenn dieser offensichtliche Krankheitssymptome zeigt. Dies gilt auch für Personen, die gegen zwingende Bestimmungen des Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts verstoßen. Eine Erstattung des Kaufpreises ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
Im Falle eines positiven SARS-CoV-2-Testergebnisses oder infolge einer bestehenden Quarantäne-Anordnung ist die Karteninhaberin/der Karteninhaber verpflichtet, nicht bei der Veranstaltung zu erscheinen und den weiteren behördlichen Vorgaben zu folgen. Eine Erstattung des Kaufpreises ist in diesen Fällen möglich.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und freuen uns darauf, Sie in unserem Konzerthaus begrüßen zu dürfen.
Ihr
Team der Tonhalle
Stand: Oktober 2021