
Die Tonhalle Düsseldorf versteht sich als Spiegel der Stadtgesellschaft und heißt alle Menschen willkommen. Für ein angenehmes Miteinander möchten wir Sie bitten, diese Hausordnung zu beachten. Allein aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und weiterer Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.
§ 1 Geltungsbereich
Die Hausordnung bestimmt die Rechte und Pflichten von Besuchern, während ihres Aufenthalts auf dem Gelände und in den Veranstaltungsräumen der Tonhalle Düsseldorf. Der jeweilige Veranstalter und die Tonhalle Düsseldorf gGmbH als Betreiberin kontrollieren die Einhaltung der Pflichten gegenüber den Veranstaltungsbesuchern.
Die Bestimmungen dieser Hausordnung sind zu befolgen. Personen, die der Hausordnung nicht Folge leisten, dürfen sich in der Veranstaltungsstätte nicht aufhalten und können aus dieser verwiesen werden. Alle Personen haben den Anordnungen des Einlass und Kontrollpersonals, der Mitarbeiter des Hauses, der Polizei, der Feuerwehr, des Rettungsdienstes sowie den Anordnungen der behördlichen Aufsichtsorgane Folge zu leisten.
§ 2 Zutritt und Aufenthalt Besucher
Besuchern ist der Aufenthalt im Eingangs- sowie im Kassenbereich bis auf Widerruf gestattet. Der Zutritt ins Foyer und zu weiteren Räumen, die für das Publikum bestimmt sind, ist nur nach Vorweisen einer gültigen Eintrittskarte für die betreffende Veranstaltung gestattet. Alle Einrichtungen der Versammlungsstätte sind pfleglich und schonend zu benutzen. Während der Veranstaltung haben Besucher den auf der Eintrittskarte ausgewiesenen Platz einzunehmen und während der Veranstaltung beizubehalten. Der Zutritt zu bzw. Aufenthalt in anderen Räumen, z. B. Hinterbühnenbereich, Bühne oder Künstlergarderoben, ist nicht gestattet, es sei denn, dass die Art der Veranstaltung den Zutritt erfordert (z.B. Führungen). Bei Verlassen der Versammlungsstätte verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
§ 3 Garderobe / verbotene Gegenstände / Kontrollen
Jacken, Mäntel, größere Taschen (ab Format A4), Rucksäcke, Schirme, Stöcke, Kinderwagen, Rollatoren und vergleichbare bzw. sperrige Gegenstände dürfen grundsätzlich nicht in die Konzertsäle mitgenommen werden und sind an den Garderoben abzugeben. Wenn es der Platz erlaubt, dürfen Rollatoren auch außerhalb der Garderoben in unmittelbarer Nähe der Treppenaufgänge (Foyer) abgestellt werden, nicht jedoch in den Flucht- und Hauptverkehrswegen. Für abgegebene Wertgegenstände (z. B. Musikinstrumente, Kameras, Schmuck) oder sich in Kleidung, Taschen oder sonstigen abgegebenen Gegenständen befindliche Wertgegenstände (z. B. Ausweise, Papiere, Geld, Schmuck, Kreditkarten, Mobiltelefone, Laptops) sowie für nicht an den Garderoben abgegebene Kleidungsstücke und andere Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
Das Mitführen folgender Gegenstände ist in der Tonhalle Düsseldorf untersagt:
Waffen oder gefährliche Gegenstände sowie Dinge, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können.
Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge
Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind
Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln, pyrotechnische Gegenstände Mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente
Rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial
Besucher müssen damit rechnen, dass Taschen- und Körperkontrollen durchgeführt und mitgeführte Behältnisse, Mäntel, Jacken und Umhänge, auf ihren Inhalt kontrolliert werden. Besucher, die mit der Sicherstellung von Gegenständen, die zu einer Gefährdung der Veranstaltung oder von Besuchern führen können, durch den Einlass- oder Ordnungsdienst nicht einverstanden sind, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.
§ 4 Ton- und Bildaufnahmen
Das Aufzeichnen von Veranstaltungen auf Ton- und/oder Bildträger (Foto, Video, Film, Datenspeicher etc.) seitens der Besucher ist untersagt. Bei Fernsehübertragungen sowie der Anfertigung von Fotos, Video- und Tonaufnahmen seitens des Veranstalters oder vom Veranstalter beauftragter Personen erteilt der Besucher mit dem Erwerb der Eintrittskarte der übertragenden Fernsehanstalt sowie 2. dem Veranstalter seine Zustimmung, dass die von ihm während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen entschädigungslos ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung mittels jedes derzeitigen oder zukünftigen technischen Verfahrens gewerblich ausgewertet werden dürfen.
§ 5 Hohe Lautstärken
Die Besucher werden darauf hingewiesen, dass bei manchen Veranstaltungen im Publikumsbereich Schallpegel erreicht werden können, die zur Entstehung eines dauerhaften Gehörschadens beitragen können. Zur Reduzierung des Schädigungsrisikos empfehlen wir insbesondere die Nutzung von Gehörschutzmitteln. Der Veranstalter weist bei solchen Veranstaltungen auf entsprechende Risiken im Eingangsbereich der Versammlungsstätte hin und stellt den Besuchern auf Verlangen Gehörschutzstöpsel kostenlos zur Verfügung. Es gelten die Vorschriften laut TA-Lärm (Schutz der Nachbarschaft), DGUV V3 (Schutz der Beschäftigten), DIN 15905 Teil 5 (Schutz des Publikums). Die Tonhalle Düsseldorf gGmbH übernimmt in diesem Zusammenhang keine Haftung für Hör- und Gesundheitsschäden.
§ 6 Mobiltelefone und andere elektronische Geräte
Mobiltelefone und mitgebrachte elektronische Geräte sind während der Veranstaltung stumm- oder auszuschalten.
§ 7 Einlass für Zuspätkommende
Ein Rechtsanspruch auf Nacheinlass besteht nicht. Für Zuspätkommende ist der Zutritt zur Veranstaltung ausschließlich in Pausen bzw. nur in zugewiesene Saalbereiche nach entsprechender Freigabe durch die Mitarbeiter des Foyerteams möglich.
§ 8 Stören von Veranstaltungen, Alkohol-/Drogeneinfluss
Besucher, die nachhaltig eine Veranstaltung stören oder erkennbar unter starkem Einfluss von Alkohol, Drogen oder sonstigen Rauschmitteln stehen, können trotz gültiger Eintrittskarte unter Ausschluss jeglicher Rückerstattungsansprüche am Eintritt gehindert bzw. der Versammlungsstätte verwiesen werden.
§ 9 Speisen & Getränke
Speisen und Getränke dürfen nicht mit in die Konzertsäle genommen werden.
§ 10 Kinder in der Tonhalle Düsseldorf
Bei allen Veranstaltungen empfehlen wir, aus Rücksichtnahme auf das Publikum und auf die mitwirkenden Künstler, das Mindestalter von sechs Jahren zu beachten. Ausnahmen sind Veranstaltungen, die sich ausdrücklich an Kinder richten. Jedes Kind benötigt eine gültige Eintrittskarte. Kinder im Alter von bis zu sechs Jahren dürfen den Konzertsaal nur in Begleitung zahlenmäßig ausreichender und geeigneter Aufsichtspersonen betreten. Das Übersteigen der Brüstungen oder Sitze sowie das Klettern und Toben in den Konzertsälen ist untersagt. Besucher mit Kindern haben für die Einhaltung dieser Regelungen Sorge zu tragen. Bei Schulklassen-/Gruppenbesuchen von Kindern in der Altersgruppe bis 14 Jahre muss eine Aufsicht von mindestens zwei erwachsenen Aufsichtspersonen als Begleiter einer Gruppe/Schulklasse anwesend sein.
§ 11 Tiere
Das Mitbringen von Tieren ist mit Ausnahme von Assistenzhunden untersagt.
§ 12 Rauchverbot
In der Tonhalle Düsseldorf ist das Rauchen generell verboten. Dies gilt auch für die Verwendung von E-Zigaretten. Konsum, Handel und Weitergabe von THC-haltigen Cannabisprodukten sind auf dem gesamten Gelände der Tonhalle Düsseldorf – auch in den gekennzeichneten Bereichen für Raucher im Außenbereich – untersagt.
§ 13 Hausverbot, Hausverweis
Personen, die gegen diese Hausordnung verstoßen oder Anordnungen nicht Folge leisten, können unbeschadet weiterer rechtlicher Schritte und unter Ausschluss jeglicher Rückerstattungsansprüche zum Verlassen der Versammlungsstätte aufgefordert werden. Darüber hinaus kann ein befristetes oder dauerhaftes Hausverbot ausgesprochen werden. Für die Aufhebung des Hausverbots bedarf es eines schriftlichen Antrags mit Begründung, über den innerhalb von 3 Monaten entschieden wird.
Wir bedanken uns für die respektvolle Beachtung dieser Hausordnung und wünschen Ihnen einen schönen Aufenthalt in der Tonhalle Düsseldorf.
Die Geschäftsführung, Tonhalle Düsseldorf gGmbH, 01.08.2025